Workshop Gleichberechtigung und sexuelle Belästigung
- LANA
- 11. Mai
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Aug.
Am 8. Mai durften wir die Gleichberechtigungsanwaltschaft Österreich zu einem LANA Kernteam Workshop begrüßen. Wir wollten uns über die Tätigkeiten der Gleichberechtigungsanwaltschaft informieren und mehr erfahren, über Diskriminierung und sexuelle Belästigung, und wie man sie erkennen kann.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine wichtige Anlaufstelle in Österreich, wenn es um Diskriminierung und die Förderung von Gleichstellung geht. Sie unterstützt Menschen, die in Situationen struktureller Benachteiligung gelangen und von Übergriffen sexueller Gewalt betroffen sind. Da es zu ihren Aufgaben gehört bei diesem wichtigen Thema zu sensibilisieren, haben wir die Chance genutzt bei einem Workshop mehr zu erfahren.
Was ist sexuelle Belästigung?
Laut Gleichbehandlungsgesetz (GIBG) gibt es sogar definierte Merkmale, an denen man sexuelle Belästigung erkennen kann. Dazu zählen zum Beispiel alle Handlungsweisen, die mit Sexualität oder sexueller Annäherung zu tun haben: Körperliche Berührungen, hartnäckiges Anstarren bestimmter Körperteile, sexuell gefärbte Witze oder das Zeigen und Aufhängen eindeutiger Bilder – vor allem am Arbeitsplatz. Von einer Belästigung spricht man dann, wenn sie eine bestimmte Person in ihrer Würde verletzen. Wenn zum Beispiel jemand am Arbeitsplatz Witze über die „sexy Kleidung“ einer Kollegin macht und die Kollegin dies nicht gut findet. Auch wenn diese Kollegin nicht sagt, dass sie dieses Verhalten stört (weil es sich dabei vielleicht um ihren Chef handelt und ein Machtgefälle herrscht) – sobald dieses Verhalten bei der Zielperson eine Grenze überschreitet, ist es bereits Belästigung. Wer schweigt, stimmt also nicht automatisch zu!
Ganz besonders spannend war für uns zu erfahren, dass sexuelle Belästigung immer eine negative Auswirkung auf das Arbeitsumfeld einer Person hat. Die belästigte Person fühlt sich nicht mehr wohl, hat eventuell Angst zur Arbeit oder in die Schule zu gehen und kann sich nicht mehr auf die Ausübung ihres Jobs oder der Ausbildung konzentrieren.
Sexuelle Belästigung – was dann?
Es ist wichtig, Belästigung zu melden, damit sich etwas verändert. Wenn sexuelle Belästigung an einem Arbeitsplatz gemeldet wird, dann ist das Unternehmen dazu verpflichtet zu handeln. Tut eine Firma dies nicht, ist sie verschuldensabhängig und kann möglicherweise auch beklagt werden.
Normalerweise wird dann von einer Vermittlerstelle ein Gespräch mit der Person gesucht, die sexuelle Belästigung erfahren hat. Es ist gut, wenn die Person in einem solchen Fall Beweismittel vorlegen kann, zum Beispiel Emails mit Beleidigungen, Fotos oder Vertrauenspersonen, die die Belästigung beobachtet haben. Danach geht es darum, die Situation aufzuklären, der Belästiger wird ermahnt und muss sein verhalten ändern.
Wichtig ist in jedem Fall, dass sexuelle Belästigung gemeldet wird, damit sie aufhört. Der Belästiger muss bemerken, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist, und die Chance erhalten sich zu bessern, oder die Konsequenzen seines Verhaltens tragen. Für eine bessere Welt braucht es Zusammenarbeit und deshalb kann jede:r von uns aktiv werden.
Was wir gegen sexuelle Belästigung tun können:
Mach Belästigung sichtbar – Sprich es an, wenn du bemerkst, dass jemand in deinem Umfeld eine andere Person sexuell belästigt und dokumentiere die Vorfälle
Sofern du sexuelle Belästigung beobachtest, biete der Person Hilfe an, indem du den Vorfall für sie meldest oder Grenzen für sie setzt
Erkundige dich bei deinem Arbeitgeber, ob es ein Leitbild für erwünschtes Verhalten im Betrieb gibt, das den Umgang am Arbeitsplatz für alle erleichtert
Firmen sollten ihre Führungskräfte für das Thema sensibilisieren und Workshops zum Thema sexuelle Belästigung anbieten
Gut zu wissen: Es gibt auch außerhalb einer Firma öffentliche Stellen, wie die GAW oder die Antidiskriminierungsstelle, bei der Fälle gemeldet werden können. Die meisten bieten kostenlose Gespräche an.
Belästigung muss nicht sexuell sein! Auch Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Alters, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung sind laut GIBG verboten und sollten ebenso gemeldet werden.









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